Öffnungszeiten
Montags bis Freitags
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Donnerstags
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(nur Bürgerbüro)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Engelhelmser Hecken", Ortsteil Engelhelms

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Engelhelmser Hecken“ , Ortsteil Engelhelms

Bekanntmachung der Genehmigung

Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB wurde dem Regierungspräsidium in Kassel die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell am 04.12.2025 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Engelhelms im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Engelhelmser Hecken“ zur Genehmigung vorgelegt. Das Regierungspräsidium Kassel hat die Flächennutzungsplan-Änderung geprüft und mit Schreiben vom 03.02.2026, GZ 0030-21-061a10.02.17-00003#2026-00001 mit Hinweis auf § 6 BauGB genehmigt.

Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Jedermann kann die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung, den Umweltbericht und die Zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer 216, während der allg. Dienststunden der Verwaltung

montags bis freitags 8:00 – 12:00 Uhr

mittwochs 14:00 – 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB). Ferner ist der Bebauungsplan hier auf der Homepage (siehe unten) einsehbar. 

Gemäß § 6a Abs. 1 BauGB wird der Flächennutzungsplan-Änderung eine Zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB kann die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung ergänzend über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Künzell, 10.02.2026

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Künzell

gez.

Zentgraf

Bürgermeister