(nur Bürgerbüro)
2. Änderung Bebauungsplan "Gehrenberg", OT Engelhelms
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 „Gehrenberg“, OT Engelhelms
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 15.05.2025 die Aufstellung der 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 „Gehrenberg“, OT Engelhelms nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Wesentliche Inhalte der Bebauungsplanänderung sind Anpassungen der Festsetzungen zur Höhenentwicklung sowie zu Dachformen, mit dem Ziel auch Flachdächern zuzulassen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachstehenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Engelhelms, Flur 5:
38/13, 38/16, 38/17, 38/18, 38/19, 38/20, 38/21, 52/5, 52/12, 52/13, 52/16, 68/2, 73/8, 81, 82, 83, 84, 85, 86/3, 87, 88, 89/1, 90, 91, 92, 93, 94, 95/1, 95/2, 96, 97, 98/1, 99, 100/1, 101/1, 102/1, 103/1, 104, 105, 106, 107, 108, 109/3, 110, 111/1, 111/2, 112, 113, 114/3, 115, 116/1, 116/2, 118, 119, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 134, 135, 136, 137, 138/1, 138/2, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145/8 und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird bei der vorliegenden Planung von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Für den Vorentwurf des Bauleitplanes erfolgt nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Vorentwurf 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 „Gehrenberg“, OT Engelhelms ist einschließlich der Begründung, jeweils in der Fassung vom 11.12.2025 in der Zeit vom
17.12.2025 bis einschließlich 20.01.2026
veröffentlicht.
Gemäß des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Künzell (Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer 216) während der nachfolgend angeführten Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Alternativ ist eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter der Bauverwaltung über die Zentrale der Gemeinde Künzell 0661/390-0 möglich.
Die o.a. Unterlagen sind nachfolgend eingestellt:
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per Email an die Adresse info@kuenzell.de unter Angabe des Betreffs „2. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 „Gehrenberg“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. per Post, zur Niederschrift im Rathaus etc.)
Allgemeine Dienstzeiten (nicht an gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertagen):
Montag bis Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Mittwochs: | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurde dem Planungsbüro TB MARKERT PartGmbB, Pillenreuther Straße 34, 90459 Nürnberg übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Künzell, 11.12.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Künzell
Zentgraf
Bürgermeister