Öffnungszeiten
Montags bis Freitags
8:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs
14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstags
14:00 – 16:30 Uhr
(nur Bürgerbüro)

Gesetzesänderung Hessisches Gaststättenrecht

Gesetzesänderung zum § 6 HGastG

Durch das Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes entfällt seit dem

23. Dezember 2025 im Hessischen Gaststättenrecht die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe bei nicht gewinnorientierten Organisationen und Vereinen.

Das bedeutet konkret:

Bei Veranstaltungen wie Sport- und Feuerwehrfesten, Fastnacht und Kirmes müssen der Ausschank von Getränken und das Anbieten von Speisen nicht mehr bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde gemeldet werden.