Öffnungszeiten
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(nur Bürgerbüro)

Folge 2: Radwege

Was ist ein Radweg?
Der Beginn des Radweges wird durch ein rundes, blaues Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrradsymbol in der Mitte gekennzeichnet (Zeichen 237 StVO). Ab hier beginnt der Radweg. Die so ausgeschilderten Wege haben eine ausreichende Breite und eine gute Oberfläche. Hier wird den Benutzern ein komfortables Radfahren gewährleistet. Der Radweg kann durch eine Beschilderung enden. Das Ende eines Radweges muss nicht ausgeschildert sein. Oft müssen Radfahrende selbst erkennen, wo der Radweg und daher auch dessen Benutzungspflicht endet. Dies kann z. B. eine bauliche Maßnahme sein oder es fehlt die Wiederholung des Verkehrszeichens nach einer Einmündung.

 

Wer darf den Radweg nicht nutzen?
Kann auf dem Radweg gehalten oder geparkt werden?

Kraftfahrzeuge dürfen den Radweg nicht nutzen, auch nicht zum Halten oder Parken. Ebenso ist der Radweg auch nicht für zu Fuß Gehende oder Inlinefahrende bestimmt. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 15,00 EUR geahndet werden.

 

Wer darf den Radweg nutzen?
Radfahrende müssen den Radweg nutzen, sofern dieser ausgeschildert ist. Auch Benutzer von Elektrokleinfahrzeugen müssen ausgeschilderte Radwege benutzen.

 

Wie sind die Vorfahrtsregelungen?
Radfahrende, die auf einem ausgeschilderten Radweg fahren, haben Vorfahrt, selbst wenn der Radweg auf der linken Fahrtrichtung angebracht ist.

Diese nachfolgend bebilderte Situation haben wir im hiesigen Gemeindegebiet im Ortsteil Dirlos im Einmündungsbereich L 3377 (Diorolfstraße)/Steinstraße.

Hier führt der Radweg über die Einmündung der Steinstraße, sodass die Radfahrenden hier Vorfahrt haben.

  • Um die Vorfahrtsregelung für den Radverkehr in der L 3377 (Diorolfstraße) an den Einmündungen Steinstraße, L 3429 (Wisselser Straße) und der K 53 (Kohlgrunder Straße) zu verdeutlichen und zu fördern wird durch den zuständigen Straßenbaulastträger (Hessen Mobil) eine abschnitssweise Roteinfärbung der Radwege über die Einmündungen in 2022/2023 durchgeführt.

 

An einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist der Radweg unterbrochen. Hier müssen Radfahrende absteigen und als zu Fuß Gehende die Straße überqueren.