(nur Bürgerbüro)
Kommunalwahl 2026
Die Größe der Stimmzettel war schon überwältigend, wenn man sie das erste Mal in der Hand hält.
Nachfolgend die wichtigsten Informationen zur Kommunalwahl 2026:
Was und wen darf ich wählen?
Am 15. März 2026 vergaben alle Wahlberechtigten in Künzell ihre Stimmen für folgende Wahlen:
Gemeindevertretung Künzell (1 Listenstimme und/oder 37 Einzelstimmen)
Ortsbeirat des jeweiligen Wohnortes in Künzell (1 Listenstimme und/oder 3 bis 9 Stimmen)
Kreistag des Landkreises Fulda (1 Listenstimme und/oder 81 Stimmen)
Grund für solch umfangreiche Stimmzettel ist das in 2001 eingeführte hessische Persönlichkeitswahlrecht. Die Wähler haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Gemeindevertretung in Künzell hat 37 Sitze (bemessen an der Zahl der Einwohner). Somit hat jeder Wähler 37 Stimmen zur Verfügung. Der Ortsbeirat in Künzell-Bachrain hat z.B. 9 Sitze. Der Bürger aus diesem Ortsteil hat entsprechend 9 Stimmen.
Listenwahl, Kumulieren, Panaschieren
Bei der Listenwahl setzen Sie ein Kreuz in der Kopfleiste und wählen somit eine Partei oder Wählergemeinschaft. Ebenso können Sie, wie auf der nächsten Seite erläutert, zwei weitere Möglichkeiten vergeben. Man nennt das Kumulieren und Panaschieren. Damit erhalten die Wähler mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung und der Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments wird gestärkt. So können auch einzelne Politiker von einem der hinteren Listenplätze den Sprung in die Gremien schaffen.
3 Varianten sind möglich:
1. Listenwahl | Setzen Sie ein Kreuz in der Kopfleiste, dann kommen alle Stimmen automatisch der angekreuzten Liste (Partei oder Wählergemeinschaft) und den darauf stehenden Bewerbern zugute, solange bis alle verfügbaren Stimmen verbraucht sind (max. 3 Stimmen pro Kandidaten). |
2. Kumulieren | So nennt man die Vergabe von einer, zwei oder maximal drei Stimmen für einen einzelnen Bewerber. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten. |
3. Panaschieren | So nennt man die Verteilung von Einzelstimmen auf Bewerberinnen und Bewerbern unterschiedlicher Listen. |
Grundsätzlich gilt: Sie können auch alle 3 Varianten miteinander verbinden. Das heißt, es ist möglich, nur einen Teil der Stimmen an einzelne Bewerber zu vergeben. Damit die restlichen Stimmen dann nicht verfallen, kann man zusätzlich eine gesamte Liste ankreuzen.
Per Briefwahl oder im Wahllokal wählen?
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, konnten ihr Wahlrecht durch Briefwahl beantragen. Der Antrag konnte hier online, per E-Mail oder schriftlich mit dem Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Alternativ konnte man am Sonntag, 15. März 2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr persönlich im zugewiesenen Wahllokal wählen. Eine Wahlbenachrichtigung hatten alle Künzeller per Post erhalten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Künzell unter der Telefonnummer 0661/390-32.