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(nur Bürgerbüro)

Aktuell: Kommunalwahl 2026

Die Größe der Stimmzettel ist schon überwältigend, wenn man sie das erste Mal in der Hand hält. Damit Sie sich gut auf die anstehende Wahl vorbereiten können, möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen nachfolgend vermitteln.

Was und wen darf ich wählen?

Bis zum 15. März vergeben alle Wahlberechtigten in Künzell ihre Stimmen für folgende Wahlen:

  • Gemeindevertretung Künzell (1 Listenstimme und/oder 37 Einzelstimmen)

  • Ortsbeirat des jeweiligen Wohnortes in Künzell (1 Listenstimme und/oder 3 bis 9 Stimmen)

  • Kreistag des Landkreises Fulda (1 Listenstimme und/oder 81 Stimmen)

Grund für solch umfangreiche Stimmzettel ist das in 2001 eingeführte hessische Persönlichkeitswahlrecht. Die Wähler haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Gemeindevertretung in Künzell hat 37 Sitze (bemessen an der Zahl der Einwohner). Somit hat jeder Wähler 37 Stimmen zur Verfügung. Der Ortsbeirat in Künzell-Bachrain hat z.B. 9 Sitze. Der Bürger aus diesem Ortsteil hat entsprechend 9 Stimmen.

Listenwahl, Kumulieren, Panaschieren

Bei der Listenwahl setzen Sie ein Kreuz in der Kopfleiste und wählen somit eine Partei oder Wählergemeinschaft. Ebenso können Sie, wie auf der nächsten Seite erläutert, zwei weitere Möglichkeiten vergeben. Man nennt das Kumulieren und Panaschieren. Damit erhalten die Wähler mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung und der Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments wird gestärkt. So können auch einzelne Politiker von einem der hinteren Listenplätze den Sprung in die Gremien schaffen.

3 Varianten sind möglich:

1. Listenwahl

Setzen Sie ein Kreuz in der Kopfleiste, dann kommen alle Stimmen automatisch der angekreuzten Liste (Partei oder Wählergemeinschaft) und den darauf stehenden Bewerbern zugute, solange bis alle verfügbaren Stimmen verbraucht sind (max. 3 Stimmen pro Kandidaten).
Es besteht die Möglichkeit, einzelne Namen durchzustreichen, um diesen Kandidaten keine Stimme zu geben.

2. Kumulieren

So nennt man die Vergabe von einer, zwei oder maximal drei Stimmen für einen einzelnen Bewerber. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

3. Panaschieren

So nennt man die Verteilung von Einzelstimmen auf Bewerberinnen und Bewerbern unterschiedlicher Listen.

 

Grundsätzlich gilt: Sie können auch alle 3 Varianten miteinander verbinden. Das heißt, es ist möglich, nur einen Teil der Stimmen an einzelne Bewerber zu vergeben. Damit die restlichen Stimmen dann nicht verfallen, kann man zusätzlich eine gesamte Liste ankreuzen.

 

Per Briefwahl oder im Wahllokal wählen?

Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl bis Freitag, 13.03.2026, 13.00 Uhr beantragen. Nur wegen plötzlich nachgewiesener Erkrankung kann die Briefwahl noch bis Sonntag, 15.03.2026 von 8.00 bis 15.00 Uhr ausgestellt werden.

Alternativ kommen Sie am Sonntag, 15. März 2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr persönlich in ihr zugewiesenes Wahllokal. Eine Wahlbenachrichtigung haben alle Künzeller bereits per Post erhalten. Ob ihr Wahllokal barrierefrei ist, lesen Sie hier.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Künzell unter der Telefonnummer 0661/390-32.