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1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke, OT Dirlos

Abb.: Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“ , OT Dirlos (ohne Maßstab)

 

 

1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“, OT Dirlos im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan für die Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

 

zu 1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 15.05.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke", OT Dirlos beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 S.2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteils Dirlos an der Turmstraße, westlich der Autobahn A7. Der ca. 0,4 ha große Geltungsbereich des Plangebiets entspricht dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Plans und umfasst in der Gemarkung Dirlos, Flur 1, die Flurstücke Nr.30/28, 30/30 (teilweise) und 30/14 (teilweise).

Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden und Westen durch angrenzende Bebauung, im Osten durch den „Landweg“ und im Süden durch die „Turmstraße“ (L 3377).

Die Ziele und Zwecke des rechtskräftigen Bebauungsplans bestehen darin, Wohnbebauung in Form einer Seniorenwohnanlage planungsrechtlich zu ermöglichen, um der hohen Nachfrage nachzukommen. Durch die Integration einer Arztpraxis und einer Apotheke soll flankierend die Attraktivität des Standorts erhöht sowie die Versorgungssituation des Ortsteils Dirlos verbessert werden. Nunmehr ist wegen veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen beabsichtigt, die geplante Tiefgarage kleiner auszuführen. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde ist unabhängig davon weiterhin einzuhalten. Die bisherige Gebietszufahrt vom Landweg zu den ebenerdigen Parkplätzen soll weiter nach Norden verschoben werden, um den Abstand zur Kreuzung Landweg/Turmstraße zu vergrößern und damit eventuellen überschneidenden Verkehren vorzubeugen. Da die ursprünglichen Ziele und Zwecke weiterhin angestrebt werden, soll diese 1. Änderung durchgeführt werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Von einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und einer zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs.1 und § 10a Abs.1 wird gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs.3 BauGB abgesehen.

zu 2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat weiterhin bestimmt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB durchzuführen.

Die o.a. Unterlagen sind nachfolgend eingestellt:

Parallel werden die Unterlagen im genannten Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Künzell, Bauamt, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr und Mi. von 14:00 bis 18:00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Andere Termine sind nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Uebelacker, möglich (Tel.: 0661/390-65 oder Mail: u.uebelacker@kuenzell.de).

Ebenso können der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen über das zentrale Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan
 

eingesehen werden.

Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Während der Zeiten der Veröffentlichung können Stellungnahmen –in elektronischer Form an obige Mail-Adresse, schriftlich, oder mündlich zur Niederschrift– abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der verfassenden Person/Personen zweckmäßig.

Es wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung (bei Bürgern anonymisiert) behandelt werden. Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Büro isu, Kaiserslautern, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Künzell, 16.05.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell


Zentgraf

Bürgermeister