Öffnungszeiten
Montags bis Freitags
8:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs
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Donnerstags
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(nur Bürgerbüro)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Landmaschinenhalle Bott“ im Ortsteil Dirlos

Bauleitplanung der Gemeinde Künzell

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Landmaschinenhalle Bott“ im Ortsteil Dirlos

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Landmaschinen Bott“ im Ortsteil Dirlos in der Fassung vom 08.02.2024 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen Teil von Flurstück Nr. 27/8 und T.v. 268/27, Flur 4, in der Gemarkung Dirlos. Der Geltungsbereich umfasst ca. 2.400 m². Der gesamte Planbereich ist aus dem abgedruckten Planausschnitt ersichtlich.

Die Vorhabenträgerin und Eigentümerin der Grundstücksflächen in Dirlos beabsichtigt, eine Landmaschinenhalle auf dem betreffenden Grundstück zu errichten. Zu diesem Zwecke ist die Entwicklung eines Sondergebietes gem. § 11 BauNVO erforderlich. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte von 20.12.2023 bis 22.01.2024. Der Teilgeltungsbereich 2 betrifft den Ausgleich.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Entwurf des Umweltberichtes liegen in der Zeit von

 

Montag, 15.04.2024, bis einschließlich Freitag, 17.05.2024

 

im Rathaus der Gemeinde Künzell, Bauamt, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

  • montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr
  • mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

 

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Künzell, Bauamt, vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per Email an die Adresse info@kuenzell.de unter Angabe des Betreffs „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Landmaschinenhalle Bott“ möglich.

 

Die Planungsunterlagen können auch hier auf der Webseite eingesehen und heruntergeladen werden. 

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z

 

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus sowie Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

 

Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einem Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei u.a.:

 

  • Boden und Wasser: Beschreibung der anstehenden Bodenarten und Aussagen zur Versiegelung, Bodenverdichtung und Umgang mit dem Niederschlagswasser.
  • Klima, Luft und Klimawandel: Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung in klimatischer Hinsicht.
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Bestandsbeschreibung mit Vegetationsausstattung und Aussagen zum Thema Eingriff / Ausgleich.
  • Landschaft: Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen auf das betroffene Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Fulda“.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Wohnen und Siedlung sowie Erholung.

 

Umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Hess. Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. v. 16.01.24 mit Aussagen zu wassergefährdenden Stoffen, zur Vegetations- und Biotopausstattung, zur Bilanzierung nach KV, zum Immissionsschutz, zu Anpflanzungen und Pflanzbindungen und zur Artenauswahl.
  • Landkreis Fulda Kreisausschuss, Fachdienst Natur und Landschaft v. 19.01.24 mit Aussagen zur finalen Abstimmung und den Pflanzenangaben, sowie eine umweltverträgliche Beleuchtung;
  • Landkreis Fulda, Kreisausschuss, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz v. 04.01.24 mit Aussagen zur gedrosselten Einleitung des Niederschlagswassers in die Haune;
  • Regierungspräsidium Darmstadt – Kampfmittelräumdienst v. 17.01.24 mit Aussagen zum vorhandenen Bombenabwurfgebiet;
  • Regierungspräsidium Kassel Abt. 31.2, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz v. 10.01.24 mit Aussagen zum vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz;
  • Regierungspräsidium Kassel Abt. 31.4, Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz v. 09.01.24 mit Aussagen zur Beteiligung der Unteren Wasserbehörde;
  • Regierungspräsidium Kassel Abt 32.2 Abfallwirtschaft v. 15.01.24 mit Aussagen zu vorgesehenen Aufschüttungen und der Herkunft des Auffüllmaterials;
  • RPKS – Immissionsschutz v. 22.01.24 mit Aussagen zum Immissionsschutz.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.

 

Künzell, den 25.03.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell

Timo Zentgraf
Bürgermeister

 

 

Exemplare der Offenlegung im Dezember 23 / Januar 24 - nicht endgültig!