(nur Bürgerbüro)
Aufstellung B-Plan "Lagerplatz und Grünschnittannahme Lanneshofweg"
Aufstellung des Bebauungsplans
„Lagerplatz und Grünschnittannahme Lanneshofweg“
im Ortsteil Künzell-Bachrain
1.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Lagerplatz und Grünschnittannahme Lanneshofweg“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel des Bebauungsplans ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die inhaltliche Neuausrichtung der bestehenden Annahmestelle für Grünschnitt und deren Erweiterung um einen Lagerplatz für überwiegend unbelastetes Aushubmaterial (verschiedene Bodenarten, Straßenkehricht, u.ä.) östlich der Siedlungslage von Künzell-Bachrain.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umschließt die Flurstücke 23/1 (tw.) und 24/1, Flur 7, Gemarkung Künzell-Bachrainund besitzt eine Größe von ca. 1 ha.
Die Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.
2.Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan und Umweltbericht sowie Immissionsgutachten zu Lärm, Staub und Gerüchen werden im Zeitraum vom
Mittwoch den 24.06.2026 bis einschließlich Freitag den 24.07.2026
veröffentlicht. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden,
montags bis freitags von 8:00 – 12:00 Uhr
und mittwochs von 14:00 – 18:00 Uhr
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die o.a. Unterlagen sind nachfolgend eingestellt:
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
bauamt@kuenzell.de
und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gem. Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Künzell, 15.06.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Künzell
gez. Zentgraf
Bürgermeister