Öffnungszeiten
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Donnerstags
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(nur Bürgerbüro)

Schiedsperson gesucht

Schlichten Sie gerne? Die Amtszeit des Schiedsmannes läuft Ende März 2027 ab. Gemäß § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes hat die Gemeinde auf die bevorstehende Neuwahl/Wiederwahl durch die Gemeindevertretung hinzuweisen.

Ablaufdatum: 31.12.2026

Schlichten Sie gerne?

Die Amtszeit des Schiedsmannes läuft Ende März 2027 ab. Gemäß § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes hat die Gemeinde auf die bevorstehende Neuwahl/Wiederwahl durch die Gemeindevertretung hinzuweisen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten innerhalb des Schiedsamtsbezirks Künzell für das Schiedsamt der Gemeinde bewerben.

Wie werde ich Schiedsperson?

  • Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen.

  • Sie sollten das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 75 Jahre alt sein.

  • Man sollte zudem in der Gemeinde Künzell wohnen.

  • Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich.

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!

Mitzubringen sind aber:

  • Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung.

  • Ihre Zeit wird je nach Terminvereinbarung in Anspruch genommen, überwiegend nachmittags bis abends. An Zeitaufwand sollten Sie durchschnittlich etwa 10 Stunden im Monat einplanen.

Interesse und Geeignet?

Dann bewerben Sie sich gerne inkl. kurzem Lebenslauf bis zum 31. Dezember 2026 per E-Mail unter bewerbungen@kuenzell.de

Die Gemeindevertretung wählt die Schiedsperson für fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres möglich. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl antreten, wenn sie durch die Direktorin/ den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

HINWEIS: Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Stellenbesetzung im Zuge des Bewerbungsverfahrens gem. DSGVO gespeichert und verarbeitet. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden die persönlichen Daten automatisch wieder gelöscht.