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(nur Bürgerbüro)

Folge 7: Planen - Bauen - Wohnen

Aufgrund des immer knapper werdenden Wohnraumes – auch bei uns in Künzell – widmen wir uns in der Folge 7 der Frage, wie Baurecht eigentlich erteilt wird. Welche Gremien entscheiden über Bauvorhaben in der Gemeinde und inwieweit hat der einzelne Bürger ein Mitspracherecht?

 

Wie entsteht Baurecht?

In Deutschland ist fast alles gesetzlich geregelt. Und für das Bauen gilt das ohnehin. Über eine Bauleitplanung kann die Gemeinde Baurecht schaffen und bestimmen, an welcher Stelle was und wie gebaut werden darf. Allerdings nicht einfach so. Das Baugesetzbuch gibt hier klare Vorgaben.  

 

Der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan als Planungsinstrument, der das gesamte Gemeindegebiet überspannt. Er gibt die städtebaulichen Entwicklungsziele vor, die erreicht werden sollen. Er stellt z.B. dar, wo Wohn- und Gewerbegebiete, Friedhöfe, Sportplätze oder Grünflächen vorhanden sind oder entstehen können.

Auf Grundlage des Flächennutzungsplanes beschließt die Gemeindevertretung, ob, wo und wie ein Wohnbau- oder Gewerbegebiet entstehen soll. Dieser Aufstellungsbeschluss wird im öffentlichen Amtsblatt bekannt gemacht. Für dieses geplante Baugebiet wird ein Vorentwurf des Bauleitplanes gefertigt. Meist erarbeitet das Bauamt der Gemeinde dies in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro. Mit dieser frühzeitigen, öffentlichen Behörden- und Bürgerbeteiligung sind bereits erste Stellungnahmen von Bürgern und von dem entsprechenden Ortsbeirat möglich.

Sinnvolle Anregungen und Vorschläge werden anschließend in dem Bebauungsplan berücksichtigt und im Entwurf angepasst. Dieser wird wiederum für einen Monat offengelegt (ebenfalls im Amtsblatt und wieder mit der erneuten Möglichkeit der Beteiligung). Nach dieser Offenlegung beraten sich die gemeindlichen Gremien (Gemeindevorstand, Bau-, Umwelt- und Siedlungsausschuss (BUSA) und Gemeindevertretung) und wägen die Belange und Wünsche der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange (z.B. Netzbetreiber, sonstige Behörden) ab. Erst dann wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

 

Was ist ein Bebauungsplan bzw. Bauleitplan?

Die Bebauungspläne bestimmen bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden die Baugenehmigungen erteilen. Die Bebauungspläne legen z.B. die Bauweise von Gebäuden fest, definieren die Bebauungsdichte, geben Mindest- und Höchstmaße für Baugrundstücke vor, legen die Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden fest oder geben bebauungsfreie Bereiche (Grünflächen, Spielplätze) vor. Diese Pläne sind dann für die Bebauung bindend, solange keine neuen anderen öffentlichen Interessen die Änderung des Bebauungsplanes notwendig machen.

 

Klicken Sie hier und sie sehen den Flächennutzungsplan für Künzell, Satzungsbeschlüsse sowie alle Bauleitplanungen und Bebauungspläne. Hier finden Sie auch aktuelle Bauplatzangebote in Künzell, sofern diese zur Verfügung stehen.

 

 

Beschreibung der Fotos rechts:

  • Auszug aus dem Bebauungsplan der Gemeinde Künzell. Abb.: In der Harbach, Künzell-Bachrain
  • Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Künzell (W = Wohngebiet / M = Mischgebiet / G = Gewerbegebiet)