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(nur Bürgerbüro)

Folge 8: Wie werde ich Wahlhelfer*in?

Wie werde ich Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin?

Wahlhelfer*innen sind unerlässlich, um ordnungsgemäße Wahlen sicherzustellen. Helfer*innen können alle die sein, die auch wählen dürfen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden.

 

Wählen – und somit Wahlhelfer werden - dürfen alle, die am Wahltag:

  • mindestens 18 Jahre alt sind (bei der Europawahl am 9. Juni 2024 können Bürger bereits ab 16 Jahren wählen)
  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben
  • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnen
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

 

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Ein Wahlvorstand ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Für die Ernennung der Wahlvorsteher und Stellvertreter sowie die Berufung der Beisitzer ist die Gemeindebehörde zuständig.

 

Ein Wahlvorstand besteht aus:

  • einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. einem stellvertretenden Wahlvorsteher
  • aus weiteren 3 bis 7 Beisitzern (je nach Größe des Wahlbezirks)

 

Welche Tätigkeiten übt ein Wahlvorstand aus?

Je nach Funktion im Wahlvorstand haben Wahlhelfer unter anderem folgende spezielle Aufgaben:

 

Wahlvorsteher:

  • leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes
  • eröffnet, leitet und überwacht die Wahlhandlung
  • verteilt die Aufgaben auf Schriftführer und Beisitzer
  • überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmauszählung
  • ermittelt nach Schluss der Stimmabgabe das Wahlergebnis des Wahlbezirks im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeinde weitergeleitet wird
  • gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk bekannt
  • sorgt für die Niederschriftenanfertigungen
  • organisiert die Abgabe der Wahlunterlagen an die Gemeinde

 

Schriftführer:

  • führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe
  • fertigt das Wahlniederschrift am Wahlende an, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist

 

Beisitzer:

  • gibt die Stimmzettel aus 
  • kontrolliert die Wahlkabinen
  • sortiert und zählt die Stimmzettel

 

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Das Engagement wird selbstverständlich belohnt. Alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung ist im Ortsrecht festgelegt (1. Allgemeine Verwaltung / 10.2 Entschädigungssatzung)

 

Wo melde ich mich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer an?

Nichts leichter als das. Melden Sie sich im Wahlbüro der Gemeinde Künzell und Telefon 0661 390 -32