(nur Bürgerbüro)
Folge 8: Wie werde ich Wahlhelfer/in?
Wie werde ich Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin?
Wahlhelfer/innen sind unerlässlich, um ordnungsgemäße Wahlen sicherzustellen. Helfer/innen können alle die sein, die auch wählen dürfen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden.
Wählen - und somit Wahlhelfer werden - dürfen alle, die am Wahltag:
mindestens 18 Jahre alt sind (bei der Europawahl am 9. Juni 2024 konnten Bürger bereits ab 16 Jahren wählen)
die deutsche Staatsbürgerschaft haben
seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnen
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?
Ein Wahlvorstand ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Für die Ernennung der Wahlvorsteher und Stellvertreter sowie die Berufung der Beisitzer ist die Gemeindebehörde zuständig.
Ein Wahlvorstand besteht aus:
einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher
einer stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. einem stellvertretenden Wahlvorsteher
aus weiteren 3 bis 7 Beisitzern (je nach Größe des Wahlbezirks)
Welche Tätigkeiten übt ein Wahlvorstand aus?
Je nach Funktion im Wahlvorstand haben Wahlhelfer unter anderem folgende spezielle Aufgaben:
Wahlvorsteher:
leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes
eröffnet, leitet und überwacht die Wahlhandlung
verteilt die Aufgaben auf Schriftführer und Beisitzer
überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmauszählung
ermittelt nach Schluss der Stimmabgabe das Wahlergebnis des Wahlbezirks im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeinde weitergeleitet wird
gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk bekannt
sorgt für die Niederschriftenanfertigungen
organisiert die Abgabe der Wahlunterlagen an die Gemeinde
Schriftführer:
führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe
fertigt das Wahlniederschrift am Wahlende an, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist
Beisitzer:
gibt die Stimmzettel aus
kontrolliert die Wahlkabinen
sortiert und zählt die Stimmzettel
Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?
Das Engagement wird selbstverständlich belohnt. Alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung ist im Ortsrecht festgelegt (1. Allgemeine Verwaltung / 10.2 Entschädigungssatzung)
Wo melde ich mich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer an?
Nichts leichter als das. Melden Sie sich im Wahlbüro der Gemeinde Künzell und Telefon 0661 390 32