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(nur Bürgerbüro)

Folge 5: Parteien / Wählergemeinschaften

In der Folge 5 stellen wir Ihnen die Parteien bzw. Wählergemeinschaften in unserer Gemeinde vor. Eine Partei / Wählergemeinschaft ist ein Zusammenschluss gleichgesinnter Personen, die gemeinsame Interessen und politische Vorstellungen haben. Durch Wahlen können Parteien einen politischen Einfluss gewinnen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen.

 

 

Alle Parteien / Wählergemeinschaften haben einen Fraktionsvorsitzenden (m/w), der als Sprachrohr die Interessen seiner Mitglieder vertritt. Eine Fraktion ist ein freiwilliger Zusammenschluss von gewählten Mandatsträgern einer einzelnen oder mehrerer befreundeten Parteien / Wählergemeinschaften. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Gemeindevertretern bestehen. Wählergemeinschaften treten nur zu Kommunalwahlen an, nicht aber zu Bundestags- oder Landtagswahlen.

 

Hier die Eckdaten zu den Parteien / Wählergemeinschaften im Überblick:

Wie wird man Mitglied:

Einer Partei / Wählergemeinschaft tritt man bei, wenn diese die eigenen Interessen vertritt. Der Eintritt ist der erste Schritt in die Mitgestaltung der Kommunalpolitik.

Dauer Wahlperiode:

Die Gemeindevertretung mit den jeweiligen Partei- /Wählergemeinschaftsmitgliedern wird für 5 Jahre direkt von den Bürgern gewählt.

Aufgaben / Kompetenzen, z.B.:

Parteien / Wählergemeinschaften organisieren den Wahlprozess, indem sie dem Wähler eine Orientierung hinsichtlich der Ausrichtung und des zu erwartenden politischen Handelns und Programms ihrer Kandidaten geben.

Parteien / Wählergemeinschaften treffen eine Vorauswahl hinsichtlich des Kandidatenangebots für öffentliche Ämter, indem sie z.B. Listen für Wahlen aufstellen. Sie versuchen außerdem, die Befähigung der Kandidaten für diese Ämter zu erhöhen und unterstützen sie im Wahlkampf.

Parteien / Wählergemeinschaften bündeln die Interessen der Bevölkerung und leiten sie an das politische Entscheidungssystem weiter. Dazu gehört auch der Aspekt der Interessendurchsetzung. Eine erfolgreiche Vermittlung von Interessen sollte die Ergebnisse des politischen Entscheidungsprozesses im Sinne dieser Interessen beeinflussen.

Zusammensetzung bzw. Größe:

Die Zahl der Gemeindevertreter bemisst sich an der Zahl der Einwohner. Bei Gemeinden von 10.001 bis zu 25.000 Einwohner sind es i.d.R. 37 Gemeindevertretungsmitglieder – so auch in Künzell.

Die Anzahl der jeweiligen Parteimitglieder in der Gemeindevertretung hängt vom Wahlergebnis der Kommunalwahl ab.

Anzahl der Sitzungen im Jahr:

Die Fraktionen können die Anzahl der Sitzungen individuell nach Bedarf und Themen festlegen.

 

Mischen Sie mit. Die Parteien und Wählergemeinschaften suchen immer wieder neue Mitstreiter, die sich mit den Angelegenheiten von Künzell auseinandersetzen und die sich für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Auch im Hinblick auf die Kommunalwahl in 2021 möchten wir alle Bürger motivieren, sich für ein politisches Amt aufstellen zu lassen, um die Zukunft unserer Gemeinde aktiv mitzugestalten.