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Verkehrsmeldungen

Vorarbeiten Autobahn A7

Bekanntmachung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben Grundhafte Erneuerung der A 7 mit Erneuerung von Bauwerken sowie der Anlage von Regenwasserbehandlungs- und Lärmschutzanlagen auf Grundstücken im Bereich der Gemeinde Künzell

 

 

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Fulda plant, in der Gemeinde Künzell zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Verbesserung des Lärm- und Gewässerschutzes das o. a. Bauvorhaben. Zur Vorbereitung der Planung werden in der Zeit

vom 22.04.2024 bis zum 28.04.2025

Vorarbeiten durchgeführt. Die Vorarbeiten umfassen Gelände- und Bestands- vermessungen, Kartierungen zum Ist-Bestand der Nutzungs- und Biotoptypen in einem 150 m breiten Untersuchungsraum parallel der A7 in Fahrtrichtung Würzburg und in einem 100 m breiten Untersuchungsraum parallel der A7 in Fahrtrichtung Kassel. Die Kartierungsgrenze ist in der beigefügten Übersichtskarte rot umrandet dargestellt.

Im Untersuchungsraum liegen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke der Gemarkungen Dirlos, Keulos, Künzell und Pilgerzell. Diese müssen für die Kartierungsarbeiten zeitweise betreten werden.

 

Liste der ganz bzw. teilweise betroffenen Grundstücke:

Gemarkung

Flur

Flurstücksnummer

Dirlos

6

1, 3/1, 4/2, 8/1, 9/1, 9/2, 9/3, 9/4, 9/5, 9/6, 9/7, 9/9, 10/9, 11/2, 11/3,
16/7, 16/8, 16/11, 17/6, 18/2, 19, 20, 22, 23, 25, 27, 42/10, 42/11

Keulos

1

1/1, 7/1, 18, 30/1, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46/2, 48, 49, 50

5

8/2, 9/1, 11, 12, 13, 14, 15/1, 15/2, 16, 20/2, 20/3, 21, 24, 25, 27/2,
28/1, 29/1, 29/2, 29/3, 30, 31, 33/4, 34, 35, 36, 37, 41

Künzell

2

9, 10, 13/3, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23/4, 294, 298, 299, 300,
301, 302, 303, 304/1, 304/2, 304/3, 305, 307/1

6

4, 5/1, 5/2, 7/1, 13/1, 14, 15/1, 15/2, 16, 17, 18, 19, 20/1, 20/2, 21,
22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 37/1, 45

7

7/7, 12, 14/2, 14/3, 20/1, 21, 22, 23/1, 25/4, 34, 35, 36, 37, 38, 39/3, 40, 41, 42/2, 46/26, 47/1, 48/1, 50/2, 51/2, 51/4, 51/5, 54/4, 57/1, 58/1, 58/2, 59

8

24/3, 25/1, 25/2, 26/5, 27/1, 28/1, 28/2, 29/1, 31/1, 90/1, 91/1, 92/1, 93/1, 94/1,95/1, 96, 97/1, 98/1, 110/1, 112/1, 113/1, 114/1, 115/1, 116/1, 179, 199, 200/9

Pilgerzell

7

19, 20, 21, 22, 23/1, 23/5, 24/1, 24/2, 25, 26, 27/1, 27/2, 28, 38, 39, 40, 41/1,42/1, 43/17, 45/1, 54/2, 54/5, 55, 57, 58

8

1/1, 2, 3/8, 3/20, 3/21, 3/22, 7, 10/21, 10/23, 10/28, 11, 12, 13, 16/6, 16/8, 16/9, 16/10, 16/12, 16/13, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 31, 32, 33/3, 33/4, 35, 37, 38, 39, 40, 41, 42

9

43/1, 44/1, 45/1

11

1/19, 84/1, 85/1, 86/1, 106, 107, 108

13

9/9, 9/10, 10/2, 33/3, 33/7, 43/2, 43/4, 44, 45, 46, 49/1, 59/1, 64, 65/1, 66/1, 67/25, 67/28

 

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Autobahn GmbH durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Wir bitten Sie um Verständnis für die notwendigen Untersuchungen.

 

Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind oder bei der Ausführung Besonderheiten zu berücksichtigen sein sollten, bitten wir um eine Mitteilung bis zum 30.04.2024 (Schriftlich an die u.a. Adresse oder per E-Mail an AS-Fulda@autobahn.de). Höchst vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Fulda, Flemingstraße 20-22, 36041 Fulda, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

 

Fulda, den 16.04.2024

Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordwest – Außenstelle Fulda
Flemingstraße 20-22, 36041 Fulda

Gez. Hartwig