(nur Bürgerbüro)
Umgezogen? Einfach online anmelden!
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Die Pass- und Meldebehörde der Gemeindeverwaltung Künzell möchte alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass der Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung, kurz „eWA“ ab sofort kostenlos angeboten wird.
Vorteile:
kein Behördengang notwendig
Sie sparen sich Zeit und Aufwand
Behördliche Datenschutzstandards werden eingehalten
Sie können sich jederzeit anmelden, also auch außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Sie benötigen:
Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und dazugehörige PIN
NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
kostenlose AusweisApp des Bundes
Nutzerkonto (z.B. BundID)
schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers („Wohnungsgeberbestätigung“) - das Formular finden Sie hier
Die einzelnen Schritte zur Wohnsitzanmeldung:
Zu Beginn authentifizieren Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis und der AusweisApp. Hier klicken
Nun werden Ihre im Melderegister gespeicherten Daten angezeigt, diese sollten Sie sorgfältig auf Richtigkeit prüfen. Auch die Adressdaten können jetzt entsprechend aktualisiert werden.
Anschließend nur noch die Wohnungsgeberbestätigung hochladen und mit dem Antrag zusammen absenden.
Die zuständige Meldebehörde prüft nun die Daten und stellt Ihnen eine digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung.
Die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip können Sie ebenfalls selbstständig mit der AusweisApp vornehmen.
Zuletzt erhalten Sie per Post einen Adressaufkleber für den Personalausweis und ggf. einen Wohnortaufkleber für den Reisepass von der Bundesdruckerei. Diese können Sie mithilfe einer Anleitung eigenständig anbringen.
Hinweis:
Der Online-Dienst kann für unter 18-Jährige Bürgerinnen und Bürger sowie Anmeldungen aus dem Ausland und Anmeldungen einer Nebenwohnung nicht genutzt werden. Hierfür ist weiterhin ein persönliches Vorsprechen im zuständigen Meldeamt des neuen Wohnortes notwendig.
Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen von Familien möglich (gilt für Verheiratete und deren minderjährige Kinder).