(nur Bürgerbüro)
Ist Ihre Hausnummer gut sichtbar?
Aus aktuellem Anlass: Schnelle Hilfe in Notfällen
Ein schnelles Auffinden der richtigen Adresse ist oft lebenswichtig. Ob Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei – im Notfall zählt jede Sekunde. Damit Hilfe ohne Verzögerung bei Ihnen ankommt, möchte die Gemeinde Künzell an die geltende „Satzung über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummernschildern“ erinnern. Diese verpflichtet alle Hauseigentümer dazu, ihre Gebäude so zu kennzeichnen, dass sie für Ortsfremde, Lieferdienste und insbesondere für die Einsatzkräfte des Rettungswesens jederzeit problemlos auffindbar sind.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, die aktuelle Beschilderung im Sinne der folgenden Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren:
Sichtbarkeit ist Pflicht:
Die Hausnummer muss so angebracht sein, dass sie ohne jede Mühe jederzeit von der Straße aus lesbar ist. Achten Sie darauf, dass Schilder nicht durch Pflanzen oder Vorbauten verdeckt werden.
Der richtige Standort:
In der Regel ist die Nummer an der Straßenseite des Hauses oder direkt am Grundstückszugang z. B. an der Einfriedung anzubringen.
Zustand der Schilder:
Die Hausnummer ist stets in einem gut lesbaren Zustand zu erhalten.
Verantwortlichkeit:
Die Verpflichtung zur Anbringung sowie die damit verbundenen Kosten liegen beim jeweiligen Grundstückseigentümer.
Ihr Bürgermeister
Timo Zentgraf