Gesetzesänderung zum § 6 HGastG
Durch das Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes entfällt seit dem
23. Dezember 2025 im Hessischen Gaststättenrecht die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe bei nicht gewinnorientierten Organisationen und Vereinen.
Das bedeutet konkret:
Bei Veranstaltungen wie Sport- und Feuerwehrfesten, Fastnacht und Kirmes müssen der Ausschank von Getränken und das Anbieten von Speisen nicht mehr bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde gemeldet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Künzell unter:
ordnungsamt@kuenzell.de
oder Tel.: 0661 390-33