(nur Bürgerbüro)
Erinnerung an die Straßenreinigungspflicht
Die Gemeindeverwaltung Künzell möchte Sie daran erinnern, dass alle Grundstückseigentümer dazu verpflichtet sind, die Straßenreinigung gemäß der Straßenreinigungssatzung durchzuführen.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Künzell sind die Straßen, Gehwege und Parkflächen, die an das Grundstück angrenzen, zu reinigen. Die Flächen sind bis zur Mitte der Straße zu reinigen. Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen.
Eine regelmäßige Straßenreinigung hat nicht nur einen rein optischen Zweck, sondern dient in erster Linie zur Sicherheit. Oberirdisch müssen die zur Entwässerung dienenden Einrichtungen auf der Straße von allem Schmutz, Laub, Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenstände freigehalten werden. Der Straßenkehricht darf nicht in die Straßensinkkästen entsorgt werden.
Wir bitten um Beachtung und um Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung
Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Künzell finden Sie hier: