Öffnungszeiten
Montags bis Freitags
8:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs
14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstags
14:00 – 16:30 Uhr
(nur Bürgerbüro)
Aktuelle Informationen

Ausweisdokumente rechtzeitig beantragen

Sommerzeit ist Reisezeit

Ausweisdokumente rechtzeitig beantragen!

Die Pass- und Meldebehörde der Gemeindeverwaltung Künzell möchte alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Künzell darauf hinweisen, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente zu überprüfen und diese bitte rechtzeitig vor Reisebeginn neu zu beantragen.

  • Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt oder verlängert.
  • Es gibt für Kinder jeden Alters die Möglichkeit einen Personalausweis oder Reisepass für eine anstehende Reise zu beantragen.

Personalausweise und Reisepässe können nicht direkt ausgestellt werden, sondern müssen über die Bundesdruckerei bestellt werden.

Lieferzeiten:

  • Personalausweis:        ca. 2 – 3 Wochen
  • Reisepass:                  ca. 4 – 6 Wochen

Die Gültigkeitsdauer von Ausweisdokumenten für Personen unter 24 Jahren liegt bei 6 Jahren. Ab dem 25. Lebensjahr verlängert sich Gültigkeit der Dokumente auf 10 Jahre.

Es wird jeder Bürgerin bzw. jedem Bürger geraten, sich vorher über die konkreten Einreisebestimmungen seiner Urlaubsziele zu informieren (www.auswaertiges-amt.de).

Die Beantragung eines Dokumentes muss immer persönlich erfolgen (gilt auch für minderjährige Kinder) und es müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • bisheriges Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bei Erstausstellung des Dokumentes in Künzell)
  • ein biometrisches Lichtbild (dieses darf nicht älter als 1 Jahr alt sein)
  • Für die Antragstellung von Ausweisdokumenten Minderjähriger müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Die Zustimmung kann erfolgen durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder durch Erscheinen eines sorgeberechtigten Elternteils mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.

Alleinsorgeberechtigte müssen einen Nachweis über ihre Sorgeberechtigung vorlegen.

Gerne können Sie einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren. Klicken Sie hier.