(nur Bürgerbüro)
Antrag Briefwahl und alle Infos
Beantragung Briefwahlunterlagen
Für die Teilnahme an der Kommunalwahl am 15. März 2026 können ab sofort Briefwahlunterlagen beim Wahlamt Künzell beantragt werden.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte SSL-Verbindung. Die Anträge werden umgehend bearbeitet und die Wahlunterlagen über den Postweg an Sie versendet.
Zur Teilnahme an den Wahlen müssen Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Künzell eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens 22.02.2026 informiert.
Ansonsten ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen in Textform (auch per Mail über wahlamt@kuenzell.de) möglich – bitte immer unter Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und evtl. abweichender Versandanschrift.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung gesetzlich nicht zulässig ist.
Die orangefarbenen Wahlbriefe werden durch die Deutsche Post AG für Sie als Wähler/in innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenlos an die Gemeinde geliefert. Sie müssen bis spätestens Sonntag, 15.03.2026, 18:00 Uhr, im Rathaus Künzell eingegangen sein, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Künzell unter der Telefonnummer 0661/390-32.
Musterstimmzettel
Hier können Sie sich den Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Fulda am 15. März 2026 schon mal anschauen. Sie haben 81 Stimmen!
Wahlbekanntmachung
Hier lesen Sie offizielle Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl.
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2026 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung Künzell am 15. März 2026 im Wahlkreis Künzell in nachstehender Reihenfolge zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.
Künzell, 19. Januar 2026
Timo Zentgraf
Gemeindewahlleiter
Hinweis zur Kommunalwahl am 15. März 2026
Das langjährige Mitglied des Ortbeirates Pilgerzell Frank Herber hatte sich für die Kommunalwahl am 15. März 2026 erneut aufstellen lassen. Herr Herber ist am 20. Januar 2026 leider verstorben.
Wir weisen darauf hin, dass an den bereits zugelassenen Wahlvorschlägen aus gesetzlichen Gründen keine Änderung möglich ist und der Name des Verstorbenen auf dem Wahlvorschlag und damit auf dem Stimmzettel erscheint.
Künzell, den 21.01.2026
Zentgraf
Gemeindewahlleiter
Broschüre zur Kommunalwahl 2026 in einfacher Sprache
Der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen hat eine Broschüre für die Kommunalwahl 2026 in einfacher Sprache übermittelt. Die Broschüre dient der Information über die Wahl und deren Verfahren für Menschen mit Behinderungen und entsprechendem Unterstützungsbedarf. Informationen in einfacher Sprache helfen zudem Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Absage Ausländerbeirat in Künzell
Für die Wahl zum Ausländerbeirat der Gemeinde Künzell wurden nach der Sitzung des Wahlausschusses am 16.01.2026 weniger Bewerber zur Wahl zuglassen, als Sitze zu verteilen sind.
Die Wahl findet daher gemäß § 86 Abs. 1 Satz 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 86a Kommunalwahlordnung (KWO) nicht statt und wird hiermit abgesagt.
Die Einrichtung des Ausländerbeirates entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit.
Künzell, 19.01.2026
Zentgraf
Gemeindewahlleiter