Auszug aus der Kita-Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Künzell
§ 6 Änderung der Betreuungsform
Für die Änderung der Betreuungsform
im Wechsel zwischen Standard- und Exklusivbetreuung bzw. Vormittagsbetreuung sowie
bei Zubuchung, Abwahl oder Wechsel von Optionen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zu den Stichtagen 01.01. oder 01.08. eines jeden Jahres. Im Übrigen gilt § 12 Abs. 1 der Benutzungssatzung.
Die letzte Möglichkeit für die Berücksichtigung einer gewünschten Änderung zum 01.01.2026 ist demnach der schriftliche Eingang bis einschließlich zum 30.11.2025.
Spätere Eingänge können nicht berücksichtigt werden.