Wünschen Sie eine Änderung der Betreuungsform im Kindergarten?
Auszug aus der Kita-Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Künzell
§ 5 Änderung der Betreuungsform
Für die Änderung der Betreuungsform
- im Wechsel zwischen Standard- und Exklusivbetreuung bzw. Vormittagsbetreuung sowie
- bei Zubuchung, Abwahl oder Wechsel von Optionen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zu den Stichtagen 01.01. oder 01.08. eines jeden Jahres. Im Übrigen gilt § 12 Abs. 1 der Benutzungssatzung.
Die letzte Möglichkeit für die Berücksichtigung einer gewünschten Änderung zum 01.08.2025 ist demnach der schriftliche Eingang bis einschließlich zum 30.06.2025.
Spätere Eingänge können nicht berücksichtigt werden.