Folge 8: Kommunalwahl
Die Anzahl und die Größe der Stimmzettel sind schon überwältigend, wenn man sie das erste Mal in der Hand hält. Damit Sie sich gut auf die anstehende Wahl vorbereiten können, möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen nachfolgend vermitteln.
Was und wen darf ich bis 14. März wählen?
Am 14. März vergeben alle Wahlberechtigten in Künzell ihre Stimmen für folgende Wahlen:
- Gemeindevertretung Künzell (1 Listenstimme und/oder 37 Einzelstimmen)
- Ortsbeirat des jeweiligen Wohnortes in Künzell (1 Listenstimme und/oder 3 bis 9 Stimmen)
- Kreistag des Landkreises Fulda (1 Listenstimme und/oder 81 Stimmen)
- Bürgermeister der Gemeinde Künzell (jeder hat 1 Stimme)
- sowie den Ausländerbeirat von Künzell (wählen dürfen Ausländer*innen mit mind. 6-wöchigem Haupt-Wohnsitz in Künzell. Sie haben jeweils 9 Stimmen.)
Grund für solch umfangreiche Stimmzettel ist das in 2001 eingeführte hessische Persönlichkeitswahlrecht. Die Wähler haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Gemeindevertretung in Künzell hat 37 Sitze (bemessen an der Zahl der Einwohner). Somit hat jeder Wähler 37 Stimmen zur Verfügung. Der Ortsbeirat in Künzell-Bachrain hat z.B. 9 Sitze. Der Bürger aus diesem Ortsteil hat entsprechend 9 Stimmen.
Listenwahl, Kumulieren, Panaschieren
Bei der Listenwahl setzen Sie ein Kreuz in der Kopfleiste und wählen somit eine Partei oder Wählergemeinschaft. Ebenso können Sie die oben beispielhaft aufgeführte Anzahl der Stimmen, über zwei weitere Möglichkeiten vergeben. Man nennt das Kumulieren und Panaschieren. Damit erhalten die Wähler mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung und der Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments wird gestärkt. So schaffen auch einzelne Politiker von einem der hinteren Listenplätze den Sprung in die Gremien.
3 Varianten sind möglich:
1. Listenwahl |
Setzen Sie ein Kreuz in der Kopfleiste, dann kommen alle Stimmen automatisch der angekreuzten Liste (Partei oder Wählergemeinschaft) und den darauf stehenden Bewerbern zugute, solange bis alle verfügbaren Stimmen verbraucht sind (max. 3 Stimmen pro Kandidat). |
2. Kumulieren |
So nennt man die Vergabe von zwei oder drei Stimmen für einen einzelnen Bewerber. Diese sind allerdings auf maximal drei Stimmen pro Kandidat begrenzt. |
3. Panaschieren | Die Wähler dürfen ihre Stimmen einzeln auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählergemeinschaften aufteilen. |
Grundsätzlich gilt: Sie können auch alle 3 Varianten miteinander verbinden.
Streichungen möglich: Es besteht die Möglichkeit, einzelne Namen durchzustreichen, um diesen Kandidaten keine Stimme zu geben. Es ist außerdem möglich, nur einen Teil der Stimmen an einzelne Bewerber zu vergeben. Damit die restlichen Stimmen dann nicht verfallen, kann man zusätzlich eine gesamte Liste ankreuzen.
Per Briefwahl oder im Wahllokal wählen?
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl bis Freitag, 12.03.21, 13 Uhr, ausüben. Nur wegen plötzlich nachgewiesener Erkrankung kann die Briefwahl noch bis 14. März von 8.00 bis 15.00 Uhr ausgestellt werden.
Antrag Briefwahl:
- Der Antrag zur Briefwahl kann hier gestellt werden.
- Auch ein Antrag per E-Mail (wahlamt@kuenzell.de) oder schriftlich mit dem Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist möglich.
- Alternativ kommen Sie am Sonntag, 14. März 2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr persönlich in ihr zugewiesenes Wahllokal. Einen Wahlbenachrichtigung haben alle Künzeller bereits per Post erhalten.
- Hier lesen Sie nochmals die Zusammenfassung zur Beantragung der Briefwahl. Ebenso erhalten Sie hier alle Konktaktdaten zum Künzeller Wahlamt.