Kita-Betreuungsform - Änderung gewünscht?
Auszug
aus der Kita-Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Künzell § 5 Änderung der Betreuungsform
Für die Änderung der Betreuungsform
1. im Wechsel zwischen Standard- und Exklusivbetreuung bzw. Vormittagsbetreuung sowie
2. bei Zubuchung, Abwahl oder Wechsel von Optionen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat
zu den Stichtagen 01.01. oder 01.08. eines jeden Jahres. Im Übrigen gilt § 12 Abs. 1 der Benutzungssatzung.
Die letzte Möglichkeit für die Berücksichtigung einer gewünschten Änderung zum 01.08.2022 ist demnach der schriftliche Eingang bis einschließlich zum 30.06.2022.
Spätere Eingänge können nicht berücksichtigt werden.