Anfrage stellen
Wasser, Kanal, Müll

Information zu den Gebühren für Wasser, Kanal und Müll

1. Benutzungsgebühren für Trinkwasser

(Versorgung über Zeckverband Gruppenwasserwerk Florenberg und Vorderrhön)

Künzell-Bachrain, Pilgerzell, Engelhelms, Dietershausen, Dirlos, Dassen, Dipperz-Friesenhausen, Eichenzell-Melters,
z.T. Ebersburg, Fulda-Edelzell




1,38 Euro je cbm

Keulos, Wissels

Zweckverband „Gruppenwasserwerk Vorderrhön“


1.1 Grundgebühr

Künzell-Bachrain, Pilgerzell, Engelhelms, Dietershausen, Dirlos, Dassen, Dipperz-Friesenhausen, Eichenzell-Melters,
z.T. Ebersburg, Fulda-Edelzell

QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15-QN 150

2,52 Euro
12,52 Euro
22,43 Euro
65,42 Euro

Keulos, Wissels

Zweckverband „Gruppenwasserwerk Vorderrhön“

Die Grundgebühr ist abhängig von der Zählergröße (QN) und gilt je angefangenen Kalendermonat und Zähler.

Die Wassergebühren sowie die Grundgebühr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer von 7 %.

Für jede vom Grundstückseigentümer gewünschte Zwischenablesung eines Zählers hat der Antragsteller gem. § 26 Abs. 2 Wasserversorgungssatzung (WVS)
jeweils eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro zu entrichten.


2. Abwassergebühren

Künzell-Bachrain, Pilgerzell, Engelhelms, Dietershausen, Dirlos, Dassen, Keulos, Wissels, Fulda-Edelzell



2,60 Euro je cbm

Dipperz-Friesenhausen

Gemeinde Dipperz


3. Abfallgebühren ab 01.01.2010

Die Abfallgebühr für privat genutzte Grundstücke setzt sich aus einer Grund- und einer Gefäßgebühr zusammen. Für gewerblich genutzte Grundstücke wird nur eine gefäßbezogene Gebühr erhoben, in der pauschale Grund- und Gefäßgebühren enthalten sind.

a) Grundgebühr2,50 € pro Person im Monat

b) Gefäßgebühr pro Monat

Volumen

Abholrhythmus

Gebühr

Volumen

Abholrhythmus

Gebühr

120 l

14-tägig
4-wöchentlich
gewerblich

7,25 €
3,90 €
17,20 €

660 l

14-tägig
4-wöchentlich
gewerblich

37,10 €
18,95 €
84,50 €

240 l

14-tägig
4-wöchentlich
gewerblich

13,85 €
7,25 €
31,40 €

1.100 l

14-tägig
4-wöchentlich
gewerblich

61,50 €
30,50 €
141,10 €


In den Gebühren ist jeweils die 14-tägige Abfuhr der Bio-Tonne enthalten. Bei einer Befreiung von der Bio-Tonne können Sie bei 14-tägiger Restmüllabfuhr gebührenfrei eine größere oder eine zusätzliche Restmülltonne, bei 4-wöchentlicher Restmüllabfuhr gebührenfrei eine 14-tägige Abfuhr beantragen.

Die Abfuhrtage sind wie folgt:

Restmüll

Biotonne

Künzell/Bachrain, Dirlos (mit Dicker Turm), Keulos, Dassen (mit Loheland)

Freitag

Freitag

Pilgerzell, Engelhelms, Wissels

Donnerstag

Freitag

Dietershausen

Mittwoch

Dienstag


Wir weisen darauf hin, dass nach der Satzung des Abfallzweckverbandes pro Person und Kalenderwoche mindestens 7,5 l Gefäßraum zur Verfügung stehen müssen (Bei der Berechnung des Mindestvolumens bleiben Restmüllgefäße unberücksichtigt, die bei einer Befreiung von der Bio-Tonne gebührenfrei bereitgestellt wurden). Wir bitten dies bei der Bestellung oder dem Umtausch des Gefäßes zu beachten.

Wer seinen Müllbehälter umtauschen möchte, muss dies bis zum 15. des Vormonats bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Das Abfuhrunternehmen benötigt für den Umtausch mindestens 14 Tage. Die Verwaltungsgebühr für die Umstellung der Gefäßgröße bzw. des Abholrhythmus’ beträgt 10,00 €.

Die Gebühr pro Müllsack beträgt 2,50 €.

Die Gelbe Tonne ist gebührenfrei und in den Größen 240 Liter und 1.100 Liter erhältlich. Die Abfuhr erfolgt im 4-wöchentlichen Rhythmus und ist im Umweltkalender gelb markiert.

Die Blaue Tonne für Altpapier ist ebenfalls gebührenfrei. Sie ist in den Größen 240 Liter und 1.100 Liter erhältlich. Die Abfuhr erfolgt auch hier im 4-Wochen-Rhythmus und ist anhand der blauen Markierung im Umweltkalender ersichtlich.

Pro 120 l- bzw. 240 l-Restmülltonne erhält der Anschlussnehmer eine 240 Liter Blaue Tonne. Grundstücke mit 660 Liter Müllgefäßen erhalten bis zu 3 Blaue Tonnen, 1.100 Liter Müllgefäße bis zu 5 Blaue Tonnen oder auf Wunsch eine 1.100 Liter Blaue Tonne.


4. Zahlungstermine und Abbuchungsermächtigungen

Die Zahlungstermine sind bei Kunden mit vierteljährlicher Zahlung der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.. Bei Kunden mit jährlicher Zahlweise ist die Fälligkeit der 01.07.. Wir möchten Sie auch auf die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens hinweisen. Es erspart Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine und uns unnötige Verwaltungskosten.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Ansprechpartner,
Frau Reinhardt, ' (06 61) 3 90-27 und Herr Herbert, ' (06 61) 3 90-28 zur Verfügung.


 




StartseiteSeite druckenSeite weiterempfehlenSitemap

Suche

Das aktuelle Wetter